Grundsätzliche Frage:
Wie willst du fahren?
Mit welchem Führerschein bzw. welcher Schlüsselzahl darfst du welches Fahrzeug fahren?
Wenn du einen Automatik-Führerschein machst, darfst du damit auch nur Fahrzeuge mit einem Automatikgetriebe – also Kraftfahrzeuge ohne Kupplungspedal – steuern. In deinem Führerschein wird dann die Schlüsselzahl 78 eingetragen.
Damit ist angegeben, dass du keine Pkw fahren darfst, die über ein Kupplungspedal verfügen, das vom Fahrer bedient werden muss.
Entscheidest du dich hingegen für einen Führerschein der Klasse B ohne Automatikeintrag, darfst du damit sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch mit Automatikgetriebe fahren.
Die neue Automatik-Regelung:
Schlüsselzahl B 197
Dass die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolvieren werden kann, ist nichts Neues. Wer eine Automatikausbildung gemacht hat, für den ist das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen, was so manchem Fahrschüler sehr entgegen kommt. Denn Fahrzeuge mit Automatikgetriebe lassen sich leichter fahren als solche mit Schaltgetriebe.
Da das automatische Getriebesystem die Gänge eigenständig wählt und du nicht manuell schalten musst, nimmt dir das Auto also einige Aufgaben ab – du kannst dich voll und ganz auf den Straßenverkehr konzentrieren.
Wer einen reinen Automatikführerschein gemacht hat, hatte allerdings bisher einen entscheidenden Nachteil: Im Führerschein wird die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen, was den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge reduziert hat.
Somit durften keine Schaltwagen gefahren werden. Dieses Defizit konnte nur mit einer erneuten Fahrprüfung auf einem Schaltwagen beseitigt werden.
Das hat sich geändert:
Schlüsselzahl B 197
Seit dem 01.04.2021 hat sich das mit der Einführung der nationalen Schlüsselzahl 197 geändert!
Unter folgenden Voraussetzungen hast du mit der neuen nationale Schlüsselzahl 197 die Möglichkeit, auch einen Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen.
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
- Die Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
- Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
Wechsel vom Automatik-
zum „General“-Führerschein
Falls du bereits einen Automatik-Führerschein gemacht hast, ist es möglich, die Automatik-Beschränkung später noch streichen zu lassen, um auch Schaltwagen fahren zu dürfen.
Dafür musst dich erneut bei einer Fahrschule anmelden, um in einigen Fahrstunden das Kuppeln und Schalten lernen. Sobald du das sicher beherrschst, legst du beim TÜV eine erneute Fahrprüfung in einem Schaltwagen ab.
Diese fällt in der Regel kürzer aus als die erste praktische Prüfung. Denn das meiste kannst du ja bereits.
Hast du die Prüfung bestanden, wird die Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78) aus deinem Führerschein gestrichen. Nun darfst du sowohl Automatik-Pkws als auch Schaltwagen fahren.