DER MOTORRAD FÜHRERSCHEIN:
Bike2Bike mit einem Partner.
Für einen guten Start ins Motorradfahrer-Leben möchten wir jede Gelegenheit nutzen, um euch in der Kürze der Zeit so viel Wissen und Erfahrung mit auf den Weg zu geben, dass ihr stets gesund und munter wieder Heim kommt.
Wir bieten euch die Möglichkeit an, den Motorrad-Führerschein als Bike2Bike-Ausbildung zu machen. Hier übernimmt der Fahrlehrer die Rolle deines Partners. Denn er selbst begleitet dich während der Fahrstunde mit dem Motorrad.
Damit hast du nicht nur jemanden hinter dir, der dir Anweisungen gibt und dich beobachtet – sondern jemanden, der unmittelbar bei dir ist. So hast du einen erfahrenen Partner an deiner Seite, von dem du durch Beobachten lernen und so deine eigenen Fahrfähigkeiten weiter verbessern kannst. Gerade in der Praxis fällt das Lernen durch Beobachten und Anpassen leichter als das Erkunden durch ausschließlich eigene Erfahrungen.
Allgemeines
Ausbildung
Ausbildung: Theorie und Praxis
Bei Vorbesitz A2 (nach Stufenführerschein-Regelung): Nur Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei Vorbesitz A2 (nach Stufenführerschein-Regelung): Nur praktische Prüfung
Voraussetzung
Mindestalter: grundlegend 24 Jahre (kann auf 20 Jahre sinken beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A2)
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Wissenswertes
Bei der Erweiterung der Klasse A2 auf A gibt es die Möglichkeit, den Stufenführerschein zu erwerben. Siehe hierzu die Infos zum Stufenführerschein.
Die Klassen AM, A1 und A2 sind eingeschlossen.
Theoretische
Ausbildung
Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.
Bei Ersterteilung sind es insgesamt 16 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 4 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.
Bei einer Führerschein-Erweiterung (z. B. bei Vorbesitz von Klasse B) sind es nur 6 Einheiten Grundstoff plus 4 Einheiten klassenspezifischer Unterricht.
Theoretische
Prüfung
Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.
Bei Ersterteilung des Führerscheins:
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.
Als Erweiterer musst du nur 20 Fragen beantworten, wobei 6 Fehlerpunkte möglich sind.
Praktische
Ausbildung
Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.
Zusätzlich zur Grundausbildung gibt es dann die Phase der Sonderfahrten. Bei der Klasse A umfasst diese Phase insgesamt 12 Fahrstunden. Bei Vorbesitz der Klasse A2 reduzieren sich diese auf 6 Fahrstunden.
Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.
Fahrstunden
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Bei A2 auf A: 3
Autobahnfahrt: 4
Bei A2 auf A: 2
Dunkelfahrt: 3
Bei A2 auf A: 1
Praktische
Prüfung
Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 70 Minuten.
Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.
Allgemeines
Ausbildung
Ausbildung: Theorie und Praxis
Bei Vorbesitz A1 (nach Stufenführerschein-Regelung): Nur Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei Vorbesitz A1 (nach Stufenführerschein-Regelung): Nur praktische Prüfung
Voraussetzung
Mindestalter: 18 Jahre
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Wissenswertes
Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf A2 gibt es die Möglichkeit, den Stufenführerschein zu erwerben. Siehe hierzu die Infos zum Stufenführerschein.
Die Klassen AM und A1 sind eingeschlossen.
Theoretische
Ausbildung
Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.
Bei Ersterteilung sind es insgesamt 16 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 4 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.
Bei einer Führerschein-Erweiterung (z. B. bei Vorbesitz von Klasse B) sind es nur 6 Einheiten Grundstoff plus 4 Einheiten klassenspezifischer Unterricht.
Theoretische
Prüfung
Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.
Bei Ersterteilung des Führerscheins:
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.
Als Erweiterer musst du nur 20 Fragen beantworten, wobei 6 Fehlerpunkte möglich sind.
Praktische
Ausbildung
Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.
Zusätzlich zur Grundausbildung gibt es dann die Phase der Sonderfahrten. Bei der Klasse A2 umfasst diese Phase insgesamt 12 Fahrstunden. Bei Vorbesitz der Klasse A1 reduzieren sich diese auf 6 Fahrstunden.
Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.
Fahrstunden
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Bei A2 auf A: 3
Autobahnfahrt: 4
Bei A2 auf A: 2
Dunkelfahrt: 3
Bei A2 auf A: 1
Praktische
Prüfung
Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 60 Minuten.
Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.
Allgemeines
Ausbildung
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Voraussetzung
Mindestalter: 16 Jahre
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Wissenswertes
Die Klasse AM ist eingeschlossen.
Theoretische
Ausbildung
Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.
Bei Ersterteilung sind es insgesamt 16 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 4 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.
Theoretische
Prüfung
Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.
Bei Ersterteilung des Führerscheins:
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.
Als Erweiterer musst du nur 20 Fragen beantworten, wobei 6 Fehlerpunkte möglich sind.
Praktische
Ausbildung
Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.
Zusätzlich zur Grundausbildung gibt es dann die Phase der Sonderfahrten. Bei der Klasse A2 umfasst diese Phase insgesamt 12 Fahrstunden. Bei Vorbesitz der Klasse A1 reduzieren sich diese auf 6 Fahrstunden.
Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.
Fahrstunden
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Praktische
Prüfung
Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 45 Minuten.
Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.
Allgemeines
Ausbildung
Ausbildung: Theorie und Praxis
Bei Vorbesitz Klasse B: Nur Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei Vorbesitz Klasse B: keine Prüfungen notwendig
Voraussetzung
Mindestalter: 16 Jahre (in NRW 15 Jahre, siehe Wissenswertes)
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Wissenswertes
Die Fahrerlaubnis der Klasse AM ab 15 kann nur in NRW und als Modellprojekt den Bundesländern Sachen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erworben werden. Bis du 16 bist, ist die Fahrerlaubnis nur in diesen Bundesländern gültig!
Theoretische
Ausbildung
Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.
Insgesamt 16 Einheiten, die sich in 12 Einheiten für den Unterricht aller Klassen plus 4 Einheiten klassenspezifischen Unterricht aufteilen.
Theoretische
Prüfung
Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.
Bei Ersterteilung des Führerscheins:
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte möglich sind. Ganz wichtig: beantwortest du zwei Fragen falsch, die mit 5 Fehlerpunkten gewichtet sind (z. B. Vorfahrtsfragen), hast du die Prüfung auch nicht bestanden.
Praktische
Ausbildung
Zu Beginn der praktischen Ausbildung machst du zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.
Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben, sondern nur praktische Übungsstunden erforderlich.
Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.
Praktische
Prüfung
Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 45 Minuten.
Voraussetzung ist eine bestandene theoretische Prüfung.
Allgemeines
Ausbildung
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
Voraussetzung
Mindestalter: 15 Jahre
Biometrisches Passfoto
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Wissenswertes
Für Mofa wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Diese stellt keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne dar.
Theoretische
Ausbildung
Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.
Insgesamt 6 Einheiten für den Unterricht aller Klassen. Kein klassenspezifischer Unterricht.
Theoretische
Prüfung
Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren. Sie verläuft nach dem Multiple-Choice-Verfahren.
Die Prüfung besteht aus 20 Fragen, wobei maximal 7 Fehlerpunkte möglich sind.
Praktische
Ausbildung
Eine Fahrstunde mit einer Dauer von 90 Minuten. Eine Gruppenausbildung bieten wir nicht an.
Praktische
Prüfung
Eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich.
Allgemeines
Ausbildung
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: keine
Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196
Voraussetzung
Mindestalter: 25 Jahre
Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Merkmale
Die Eintragung der Schlüsselzahl B 196 stellt keinen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A1 dar. Daher ist eine Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.
Leider ist mit dieser Eintragung das Fahren im Ausland nicht gestattet.
Theoretische
Ausbildung
Eine Unterrichtseinheit umfasst immer jeweils 90 Minuten.
Es fallen insgesamt 4 Einheiten klassenspezifischer Unterricht an.
Theoretische
Prüfung
Es ist keine theoretische Prüfung erforderlich.
Praktische
Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 10 Übungsstunden von jeweils 45 Minuten.
Über die tatsächliche Anzahl der Übungsstunden kann man erst während der Ausbildung etwas sagen. Da jeder Schüler anders lernt, verläuft eine Ausbildung ebenso individuell.
Praktische
Prüfung
Es ist keine praktische Prüfung erforderlich.